Die Rechtsanwaltskammern in Deutschland geben einen bundeseinheitlichen Rechtsanwaltsausweis im Scheckkartenformat heraus.
Auf der Rückseite weist der einheitliche Rechtsanwaltsausweis die CCBE-Daten auf, wodurch sich die Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa als zugelassene bzw. zugelassener Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ausweisen können. Die Gültigkeit dieses Ausweises beträgt fünf Jahre.
Der Ausweis wird auf der Vorderseite folgende Informationen enthalten:
Bezeichnung der Rechtsanwaltskammer mit Logo (s. o.)
Passbild des Kammermitgliedes, Hologramm, Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, gültig bis, Mitgliedsnummer, User-ID-Nr.
Für die Ausstellung eines Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben (zzgl. 5,85 € Portokosten für den Versand per Einschreiben mit Rückschein).
Beantragen Sie bitte den bundeseinheitlichen/europäischen Rechtsanwaltsausweis mit dem beigefügten Antragsformular und fügen Sie ein aktuelles Passbild (farbig; Größe 4 x 5 cm) bei.
Der fertiggestellte Ausweis wird Ihnen dann, nach Vorlage einer Fotokopie des Personalausweises (diese sollte am besten bereits mit der Antragstellung eingereicht werden) per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.
Da wir die Anwaltsausweise außer Haus produzieren lassen und die Kosten so gering wie möglich halten wollen, sind wir gezwungen, eingehende Anträge einige Zeit zu sammeln. Daher kann es unter Umständen ca. 6 – 8 Wochen dauern, bis wir Ihnen Ihren Anwaltsausweis übersenden können. Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld.