Hinweise zum Datenschutz
Neuerungen bei Registeranmeldungen und Anmeldungen einer GbR zum neuen Gesellschaftsregister11.07.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

dieses Seminar ist geeignet für alle Notarfachangestellten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Praxis mit notariellen Urkundsgeschäften befasst sind; auch
RAe und Notare sind herzlich willkommen. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.

Wir laden Sie zu dem nachstehenden Seminar recht herzlich ein:

ZEIT und ORT:
Dienstag, den 11. Juli 2023, 09.00 bis ca. 16.15 Uhr
Bildungsforum Sankt Michael (Kolpinghaus)
www.bildungsforum-sanktmichael.de
Die Freiheit 2, 34117 Kassel, Tel.: 0561-7004170
(begrenzte Anzahl an Parkplätzen in der Tiefgarage des Hauses vorhanden - Einfahrt über Mittelgasse)

REFERENT:
Prof. Walter B ö h r i n g e r, Notar a. D.
aus Heidenheim

KOSTEN:
€ 170,00 für Mitglieder der RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. und
angeschlossener Vereine

€ 220,00 für Nicht-Mitglieder

Der Preis beinhaltet Tagungsunterlagen (informatives Manuskript), ein Mittagessen sowie Kaffee, Tee, Obst, Kuchen und Gebäck während der Pausen.

ANMELDUNG:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch Einsendung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars unter www.reno-kassel.de und durch Zahlung der Teilnahmegebühr bis zum 04. Juli 2023.

Die Teilnahmegebühr ist durch Einzahlung auf das Konto bei der

KASSELER SPARKASSE IN KASSEL
( BLZ: 520 503 53 ) Konto-Nr.: 11812669
IBAN: DE07 5205 0353 0011 8126 69
BIC: HELADEF1KAS
KONTOINHABER: RENO KASSEL

unter Angabe des Teilnehmers zu entrichten.

Eine Rechnung über die Seminarkosten erhalten Sie
automatisch von uns.

ANMELDESCHLUSS: 27. Juni 2023.

Es wird jedem Teilnehmer zum Seminarende eine Teilnahmebescheinigung erteilt.

Wir bitten darum, dass jeder Teilnehmer über Schreibzeug verfügt. Bitte bringen Sie auch entsprechende Fachliteratur (z. B. BGB, Schönfelder, o. ä.) mit.

Inhalt / Themenbeschreibung:

• Neue Anmeldungen einer GbR von der Gründung bis zur Liquidation
• Online-Signaturbeglaubigungen von Registeranmeldungen
• Elektronische Aufzeichnungen als Beilagen zu Anmeldungen
• Genaue Bezeichnung von natürlichen/juristischen Personen als Gesellschafter
• Verwaltungssitz/Vertragssitz bei Gesellschaften
• Angabe der Geschäftsräume/Geschäftsanschrift
• Versicherungen zur Vermeidung von Doppeleintragungen
• Versicherungen des GmbH-Geschäftsführer/AG-Vorstands zu Anmeldungen

• Anmeldung zur Gründung einer GmbH mit Musterprotokoll
• Vorabeintragung einer eGbR vor Aufnahme in GmbH-Gesellschafterliste
• Vorabeintragung einer eGbR vor ihrer Eintragung als Kommanditist
• Angabe der Haftsumme/Einlage bei Kommanditgesellschaft
• Statuswechsel bei Personengesellschaften

Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt nicht. Sollte das Seminar jedoch nicht stattfinden, werden Sie rechtzeitig vorher benachrichtigt!

"Das Kreuz mit den Kreuzchen" im neuen Formularwesen der Zwangsvollstreckung12.05.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich der Zwangsvollstreckung sollten unbedingt vorhanden sein.

Die Neugestaltung der Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung ist nicht nur auf die Möglichkeit einer elektronischen Sachbearbeitung aus-gerichtet, sondern steht auch im engen Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung von Antragsformen bei der Gerichtsvollziehervollstreckung und
Forderungspfändung.

Wir laden Sie zu dem nachstehenden Seminar recht herzlich ein:

ZEIT und ORT:
Freitag, 12. Mai 2023, 09.00 bis ca. 16.00 Uhr Bildungsforum Sankt Michael (Kolpinghaus)
www.bildungsforum-sanktmichael.de
Die Freiheit 2, 34117 Kassel, Tel.: 0561-7004170
(begrenzte Anzahl an kostenpflichtigen Parkplätzen in der Tiefgarage des Hauses vorhanden - Einfahrt über Mittelgasse)

REFERENT:
Dieter S c h ü l l,
Bürovorsteher im RA-Fach, Düsseldorf
Nationaler und internationaler Forderungseinzug Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Dieter Schüll ist langjähriger und anerkannter Referent bei Handel, Banken, Anwaltskammern, Inkassounternehmen, Verlagen und RENO-Vereinigungen. In seinen Vorträgen stellt er juristische Zusammenhänge und deren praktische Umsetzung mit ständigem Bezug zur aktuellen Rechtsprechung dar. Seine Vollstreckungstipps verschaffen den Gläubigern den entscheidenden Vorteil, die Forderungen doch noch realisieren zu können.

KOSTEN:
€ 200,00 für Mitglieder der RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- u. Notariatsangestellten e.V. und angeschlossener Vereine

€ 250,00 für Nicht-Mitglieder

Der Preis beinhaltet umfangreiche Tagungsunterlagen (informatives Manuskript), ein Mittagessen sowie Kaffee / Tee, Obst, Gebäck und Kuchen während der Pausen.

ANMELDUNG:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch Einsendung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars unter www.reno-kassel.de und durch Zahlung der Teilnahmegebühr bis zum 05.05.2023.

Die Teilnahmegebühr ist durch Einzahlung auf das Konto bei der

KASSELER SPARKASSE IN KASSEL
( BLZ: 520 503 53 ) Konto-Nr.: 11812669
IBAN: DE07 5205 0353 0011 8126 69
BIC: HELADEF1KAS
KONTOINHABER: RENO KASSEL

unter Angabe des Teilnehmers zu entrichten.

Sie erhalten eine Rechnung über die Seminarkosten.

ANMELDESCHLUSS: 28.04.2023.

Wir bitten darum, dass jeder Teilnehmer über Schreibzeug verfügt. Bitte bringen Sie auch entsprechende Fachliteratur (z. B. BGB, Schönfelder, o. ä.) mit.

Inhalt / Themenbeschreibung
• Wissenswertes zum neuen amtlichen Formular für den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses sowie Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit
Das Gerichtsvollzieherformular:
• Grundsätze der Antragstellung und Übermittlungspflicht
• Praktische Anwendung des § 754a ZPO in Bezug auf Anlagenübermittlung und Vollmacht
• Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Hinblick auf § 802b ZPO
• Optionen und Anwendungen der erweiterten Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen des § 755 ZPO und § 802I ZPO
• Bedeutsame Gläubigeranträge betreffend der elektronischen Datenübermittlung an den Gerichtsvollzieher
• Das Gerichtsvollzieherformular und effiziente Anwendung der Module

der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
(Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)

• Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
• Wesentliche Unterscheidungsmerkmale bei den einzelnen Forderungsaufstellungen
• Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten
• Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie weitere notwendigen Anträge zur
Zustellung
• „Überweisung zur Einziehung“ oder „an Zahlungs statt“ – Unterschied?
• die jeweils zur Pfändungsart gehörende Anordnung erkennen und beantragen
• mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO

Schwachstellen erkennen und bewältigen!

Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt online. Sollte das Seminar nicht stattfinden, werden Sie rechtzeitig vorher benachrichtigt!

Es wird jedem Teilnehmer zum Seminarende eine Teilnahmebescheinigung erteilt.

Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO27.10.2022
Das rechtsanwaltliche Berufsrecht
Mit den Änderungen in Folge der sogenannten großen BRAO-Reform wird die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, in der Berufsanfängern wesentliche Berufspflichten vermittelt werden, für diese verpflichtend.
 
Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier:

Das rechtsanwaltliche Berufsrecht

 


Corona und Fortbildung nach § 15 FAO30.10.2020
Derzeit erhalten wir zahlreiche Anfrage zur Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO vor dem Hintergrund, dass Präsenzseminare aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres teilweise nicht stattfinden können.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Möglichkeit von nicht in Präsenzform durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
(Online-Fortbildungen) nach § 15 Abs.2 FAO hinzuweisen. Diese werden berücksichtigt, wenn die Möglichkeit einer Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt ist und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht wird. Anders als für das Selbststudium gilt für diese Art der Fortbildung auch keine Beschränkung auf fünf Zeitstunden; Sie können also die gesamte nachzuweisende Fortbildung durch entsprechende Online-Fortbildungen für 2020 absolvieren.

Außerdem können bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt
(§ 15 ABs.4 FAO).

Es ist davon auszugehen, dass die Fortbildungsanbieter ihre Online-Fortbildungsangebote vor dem Hintergrund des Ausfalls von Präsenzseminaren ausweiten.

Natürlich besteht wie immer die Möglichkeit des Fortbildungsnachweises durch wissenschaftliche Publikationen.

Ergänzend verweisen wir auf die Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zur Fachanwaltsfortbildung unter
https://brak.de/die-brak/coronavirus/

Sofern es ungeachtet der bestehenden Fortbildungsmöglichkeiten zu Problemen bei der Absolvierung der erforderlichen Fortbildung kommt, werden wir die derzeitige besondere Situation selbstverständlich berücksichtigen.