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Oblig. Streitschlichtung 

Rechtsanwälte

sind nicht nur Berater und Vertreter
einer Partei, sondern auch
Schlichter

im Rahmen der obligatorischen
außergerichtlichen Streitschlichtung in Hessen.

Mit Wirkung vom 01. Juni 2001 wurde für das Land Hessen durch das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung vom 06.02.2001 (sogenanntes Hessisches Schlichtungsgesetz - Hess.SchlG -) eine neue gesetzliche Regelung geschaffen, wonach bei bestimmten bürgerlich-rechtlichen Bagatellstreitigkeiten nur noch dann Klage beim Amtsgericht erhoben werden kann, wenn der Kläger nachweist, dass er zuvor versucht hat, sich mit dem Beklagten in einem sogenannten "Schlichtungsverfahren" über den Streitgegenstand gütlich zu einigen.

Durch die obligatorische Streitschlichtung soll zunächst eine gütliche Einigung angestrebt und vermieden werden, dass die Betroffenen sofort den Klageweg beschreiten.

Nähere Auskünfte über dieses neue Verfahren können Sie bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt erhalten.

Die Rechtsanwaltskammer Kassel hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und ist als Gütestelle anerkannt worden. Die Schlichtung erfolgt nicht durch die Gütestelle, sondern durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

80 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Kassel sind bereits als Schlichterinnen bzw. Schlichter im Rahmen der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung tätig. Voraussetzung für die Schlichtertätigkeit ist die Teilnahme an einer speziellen Fortbildungsveranstaltung der Gütestelle.

In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Kassel ist die

"Gütestelle Rechtsanwaltskammer Kassel"
eingerichtet. Die Schlichter der Gütestelle. Das Verfahren ist in der Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Kassel geregelt.