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Aufgaben  

Die Aufgaben einer Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Zu den Aufgaben gehört es u. a., die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abzugeben.

Die Rechtsanwaltskammer erteilt die Zulassung der Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltsgesellschaften und ist für den Widerruf einer Zulassung zuständig.

Auf Antrag bestellt die Rechtsanwaltskammer einen amtlichen Vertreter (§ 53 BRAO), wenn das Kammermitglied für einen bestimmten Zeitraum an der Ausübung seines Berufes gehindert ist.

Bei Ausscheiden einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts bestellt sie bei Bedarf einen Abwickler der Kanzlei (§ 55 BRAO).

Sie ist weiter zuständig für die Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnungen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Die Zulassung der Fachanwälte erfolgt nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen sowie eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Gemäß § 14 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann das Gericht in einem Gebührenrechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer einholen. Dieses Gutachten wird kostenlos vom Vorstand erstattet.

Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört es auch, darauf zu achten, dass ihre Mitglieder die Berufsordnung (BORA) einhalten. Verstöße gegen das Berufsrecht werden geahndet oder in schwerwiegenden Fällen die Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeregt.

Die Rechtsanwaltskammer Kassel erstattet ferner kostenlose Gutachten über Gebührenrechnungen ihrer Mitglieder, wenn sich der Rechtsuchende und die betroffene Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zuvor einem Schiedsgutachten unterwerfen.

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Hierzu sind ausschließlich die Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte berechtigt.

Die Rechtsanwaltskammer ist auch nicht befugt, vermeintliche Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte zu überprüfen bzw. hierzu Auskünfte zu erteilen.

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 15.000,00 € kann jedoch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f Bundesrechtsanwaltsordnung) angerufen werden. Weitere Informationen hierzu.

Jede Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wählt die Kammerversammlung den Vorstand und der Vorstand das Präsidium.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel hat mehrere Abteilungen gebildet. Die Mitglieder des Vorstandes sind zugelassene Rechtsanwälte, die zugleich das Vorstandsamt ehrenamtlich ausüben.

Bei der Rechtsanwaltskammer Kassel werden die Ausbildungsverträge für die Ausbildungsberufe "Rechtsanwaltsfachangestellte" und "Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte" in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Die Einhaltung der Ausbildungspflichten wird von der Kammer überwacht. Für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen hat sie Prüfungsausschüsse gebildet.