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Ausschuss gemäß § 111 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) 

Die Rechtsanwaltskammer Kassel hat zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis einen Ausschuss gemäß § 111 ArbGG eingerichtet.

Der Ausschuss kann über die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Kassel, Karthäuserstraße 5a, 34117 Kassel, angerufen werden.